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   VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05   

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https://dejure.org/2005,34872
VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05 (https://dejure.org/2005,34872)
VG Dresden, Entscheidung vom 28.04.2005 - 14 K 695/05 (https://dejure.org/2005,34872)
VG Dresden, Entscheidung vom 28. April 2005 - 14 K 695/05 (https://dejure.org/2005,34872)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05
    In diesen Fällen ist das Verwertungsverbot von der Tilgungsreife abgekoppelt (so auch BVerwG, Urt. v. 12.07.2001, NVwZ-RR 2002, 93 ).
  • OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03

    Tilgungsfrist bei vor 1999-01-01 eingetragener Verurteilung, die ihrerseits mit

    Auszug aus VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05
    In Anwendung des § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung kann somit die Straftat vom 19.07.1996 weiterhin verwertet werden, wobei offenbleiben kann, ob die 10jährige Frist sich ausgehend vom Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls (( § 29 Abs. 4 Nr. 1 StVG ) so wohl VG Hamburg, Beschl. v. 16.06.2003, NVwZ-RR 2003, 754 ) oder aber vom Zeitpunkt der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis berechnet (so OVG des Saarlandes, Urt. v. 24.05.2004, - 1 R 25/03 zit. nach Juris).
  • OVG Hamburg, 22.05.2002 - 3 Bs 71/02

    Anordnung zur Beibringung des ärztlichen Gutachtens kein Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05
    Die Anordnung des Gutachtens stellt dabei lediglich als eine nicht selbständig anfechtbare Verfahrenshandlung im Sinne von § 44 a VwGO im Rahmen des Entziehungsverfahren dar (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 22.05.2002, VRS 104, 465 , zit. nach Juris).
  • VG Hamburg, 16.06.2003 - 15 VG 1340/03

    Verwertung einer Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt innerhalb 10jähriger

    Auszug aus VG Dresden, 28.04.2005 - 14 K 695/05
    In Anwendung des § 52 Abs. 2 BZRG in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung kann somit die Straftat vom 19.07.1996 weiterhin verwertet werden, wobei offenbleiben kann, ob die 10jährige Frist sich ausgehend vom Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls (( § 29 Abs. 4 Nr. 1 StVG ) so wohl VG Hamburg, Beschl. v. 16.06.2003, NVwZ-RR 2003, 754 ) oder aber vom Zeitpunkt der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis berechnet (so OVG des Saarlandes, Urt. v. 24.05.2004, - 1 R 25/03 zit. nach Juris).
  • VG Saarlouis, 11.05.2006 - 3 F 23/06

    Anordnung einer MPU; "Zuwiderhandlung" (§ 13 Nr 2b FeV) ist auch eine

    Nach zutreffender Auffassung des Antragsgegners kann dem Inhaber einer Fahrerlaubnis im Falle einer Wiederholungstat die vorangegangene Zuwiderhandlung im Rahmen des § 13 Nr. 2 Buchstabe b) FeV entgegengehalten werden, solange die Frist zur Tilgung ihrer Eintragung im Verkehrszentralregister noch nicht abgelaufen ist, was gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) i.V.m. Nr. 3 StVG im Falle einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB erst nach 10 Jahren der Fall ist (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 28.04.2005 - 14 K 695/05 -, zitiert nach JURIS; VG Meiningen, Beschluss vom 09.02.2006 - 2 E 28/06 -, veröffentlicht auf der Internetseite des VG Meiningen, www.vgme.thueringen.de/vg-meiningen/index.html).
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